GENERAL TERMS AND CONDITIONS
Firmenzukaufen.de GmbH (im Folgenden unter dem Namen firmenzukaufen.de )
ARTIKEL 1. ALLGEMEIN
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsverhältnisse zwischen der firmenzukaufen.de GmbH sowie den zur Unternehmensgruppe gehörenden Gesellschaften, Unternehmen oder Einrichtungen (im Folgenden genannt: firmenzukaufen.de) und ihren Kunden (im Folgenden genannt: Kunde), die von der firmenzukaufen.de für den Kunden ausgeführten bzw. auszuführenden Tätigkeiten und/oder zu erbringende Dienstleistungen betreffen. Zu den Rechtsverhältnissen gehören u. a. Angebote der firmenzukaufen.de, Verträge zwischen firmenzukaufen.de und dem Kunden sowie alle (Rechts-) Geschäfte im Vorfeld bzw. im Zuge der Ausführung dieser Angebote und Verträge.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestehen aus allgemeinen Bestimmungen und den folgenden besonderen Bestimmungen: - Artikel 11: Besondere Geschäftsbedingungen für Profilersteller unterschied zwischen Inserent ; - Artikel 12: Besondere Geschäftsbedingungen für Inserenten; - Artikel 13: Besondere Geschäftsbedingungen für Lead-Generierung. Die allgemeinen Bestimmungen sind nicht anwendbar, wenn in den besonderen Bestimmungen davon abgewichen wird. Es kann vorkommen, dass die Bestimmungen mehrerer besonderer Geschäftsbedingungen für einen Vertrag mit der firmenzukaufen.de gelten.
- Ein Exemplar dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird dem Kunden auf Anfrage kostenlos von der firmenzukaufen.de zugesandt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können ebenfalls von allen von der firmenzukaufen.de betriebenen Websites heruntergeladen und ausgedruckt werden.
- Wenn in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Gütern die Rede ist, zählen dazu auch, z. B. Computerdateien und Software sowie geistige Produkte. Unter Software werden u. a. Internetseiten, die dazugehörigen Computerprogramme und -dateien sowie Datenbankinhalte verstanden. Wenn in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von einem Vertrag die Rede ist, wird darunter jeder Vertrag zwischen firmenzukaufen.de und dem Kunden verstanden, auf dessen Grundlage firmenzukaufen.de im Auftrag des Kunden Arbeiten ausführt bzw. Dienstleistungen erbringt.
- Alle Angebote der firmenzukaufen.de sind unverbindlich, insofern nicht schriftlich im Angebot ausdrücklich anderweitig vermerkt. Wird ein unverbindliches Angebot von der firmenzukaufen.de angenommen, hat die firmenzukaufen.de das Recht, das Angebot innerhalb von zwei (2) Werktagen nach Eingang der Annahmebestätigung zu widerrufen.
- Änderungen und Ergänzungen jeglicher Bestimmung in einem zwischen der firmenzukaufen.de und dem Kunden geschlossenen Vertrag sind nur gültig, wenn diese von beiden Vertragsparteien schriftlich festgehalten und akzeptiert wurden, und beziehen sich jeweils nur auf den betreffenden Vertrag.
- Firmenzukaufen.de ist jederzeit berechtigt, den Wortlaut dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig anzupassen und neu festzulegen. Die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten sofort mit der Bekanntgabe der Änderungen durch die firmenzukaufen.de an den Kunden in Kraft.
- Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des zwischen dem Kunden und firmenzukaufen.de geschlossenen Vertrages nichtig sein oder für nichtig erklärt werden, bleiben alle weiteren Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. des Vertrages davon unberührt und wird die betreffende Bestimmung im gegenseitigen Einvernehmen zwischen den Vertragsparteien unverzüglich durch eine Bestimmung ersetzt, die dem Zweck der ursprünglichen Bestimmung weitestgehend entspricht.
- Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind nicht anwendbar.
ARTIKEL 2. (LIEFER-) FRISTEN
- Alle von der firmenzukaufen.de angegebenen (Liefer-) Fristen werden nach bestem Wissen auf der Grundlage der Informationen und Angaben bestimmt, die der firmenzukaufen.de beim Vertragsabschluss bekannt waren. Die firmenzukaufen.de ist jederzeit bestrebt, innerhalb der angegebenen (Liefer-) Frist die aufgetragenen Arbeiten abzuschließen bzw. die zu erbringenden Dienstleistungen zu vollenden. Alle von firmenzukaufen.de angegebenen (Liefer-) Fristen gelten nur dann als Ausschlussfristen, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Die bloße Überschreitung einer (Liefer-) Frist, die keine Ausschlussfrist ist, setzt firmenzukaufen.de daher nicht in Verzug. Die firmenzukaufen.de ist nicht an (Liefer-) Fristen gebunden, die infolge von Umständen, welche außerhalb des Einflusses der firmenzukaufen.de liegen und sich nach Vertragsschluss ergeben haben, nicht eingehalten werden können.
- Wenn eine Phrasierung der Arbeiten vereinbart wurde, ist die firmenzukaufen.de berechtigt, den Beginn der in der folgenden Phase anstehenden Arbeiten aufzuschieben, bis der Kunde die Ergebnisse der vorhergehenden Phase schriftlich für gut befunden hat.
- Falls der Kunde eine Vorauszahlung zu leisten oder zur Ausführung der Arbeiten erforderliche Informationen und/oder Materialien bereitzustellen hat und eine Frist vereinbart wurde, innerhalb derer die Arbeiten abzuschließen sind, beginnt diese Frist erst nachdem die Zahlung vollständig eingegangen ist bzw. die Informationen und/oder Materialien vollständig bereitgestellt wurden.
ARTIKEL 3. ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGES, BEGINN, DAUER UND BEENDIGUNG
- Der Vertrag kommt zustande, sobald die firmenzukaufen.de das Angebot, die Auftragsbestätigung oder den Vertrag vom Kunden unterzeichnet zurückerhalten hat, bzw. sobald der firmenzukaufen.de auf (mündliche) Aufforderung des Kunden hin mit der Ausführung der Arbeiten für den Kunden begonnen hat. Die Tatsache, dass die firmenzukaufen.de mit der Ausführung der Arbeiten für den Kunden begonnen hat, gilt als hinreichender Beweis eines mündlichen Auftrags.
- Das Angebot, die Auftragsbestätigung bzw. der Vertrag löscht und ersetzt alle früheren Angebote, Korrespondenzen, Vereinbarungen und anderweitigen Abmachungen in Bezug auf den Auftrag.
- Insofern von den Vertragsparteien keine bestimmte Laufzeit ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, wird der Vertrag auf unbefristete Dauer geschlossen. Der auf unbefristete Dauer geschlossene Vertrag endet durch Vollendung der vereinbarten Arbeiten bzw. Dienstleistungen.
- Der auf unbefristete Dauer geschlossene Vertrag kann nur dann vorzeitig gekündigt werden, wenn dies ausdrücklich schriftlich zwischen den Vertragsparteien vereinbart wurde, und ist nur unter den im Vertrag genannten Bedingungen kündbar.
- Der auf befristete Dauer geschlossene Vertrag kann nur dann vorzeitig gekündigt werden, wenn dies ausdrücklich schriftlich zwischen den Vertragsparteien vereinbart wurde, und ist nur unter den im Vertrag genannten Bedingungen kündbar. Der auf befristete Dauer geschlossene Vertrag wird jeweils stillschweigend um die Dauer der ursprünglichen Laufzeit verlängert, es sei denn, der Kunde oder firmenzukaufen.de kündigt den Vertrag zum Ende der vereinbarten Laufzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem (1) Monat.
- Falls ein unbefristeter Vertrag geschlossen wurde, der aufgrund seiner Art und seines Inhalts nicht durch Erfüllung endet, kann dieser von jeder der Vertragsparteien nach gründlicher Rücksprache und unter Angabe von Gründen durch schriftliche Kündigung beendet werden. Wenn zwischen den Vertragsparteien keine ausdrückliche Kündigungsfrist vereinbart wurde, ist bei der Kündigung eine angemessene Frist einzuhalten.
- Firmenzukaufen.de kann den Vertrag in folgenden Fällen ohne Inverzugsetzung und ohne gerichtliches Eingreifen durch schriftliche Benachrichtigung mit sofortiger Wirkung vollständig oder teilweise kündigen und beenden wenn : - bei Beantragung eines Konkursverfahrens gegen den Kunden; - bei Beantragung von Zahlungsaufschub durch den Kunden; - bei Konkursverwaltung des gesamten Vermögens des Kunden; - bei Anwendung der Konkursregelung für natürliche Personen beim Kunden; - bei Auflösung des Kunden; - beim Tod des Kunden; -bei Auflösung bzw. Beendigung des Unternehmens des Kunden in anderem Rahmen als einer Umstrukturierung oder Zusammenlegung von Unternehmen oder Einrichtungen. Falls eine der in diesem Absatz genannten Situationen eintritt oder einzutreten droht, ist der Kunde ausdrücklich verpflichtet, Internet BV darüber unverzüglich deutlich und schriftlich zu informieren.
- Die Vertragsparteien sind im Fall einer Kündigung nach diesem Artikel zu keinerlei Schadenersatz verpflichtet.
- Die Bestimmungen aus diesem Artikel lassen die Möglichkeit einer Kündigung kraft Gesetz unberührt. In diesem Fall sind die Bestimmungen aus Artikel 7.3 anwendbar.
- Wenn der Kunde zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages im Sinne dieses Artikels bereits vertragliche Leistungen erhalten hat, bleiben diese Leistungen und die daraus entstehenden Zahlungspflichten von der Vertragsauflösung unberührt. Von firmenzukaufen.de vor der Beendigung des Vertrages in Rechnung gestellte Beträge für bereits im Rahmen der Vertragserfüllung erbrachte Leistungen bleiben unter Berücksichtigung des vorhergehenden Satzes ungemindert fällig und werden zum Zeitpunkt der Vertragsauflösung sofort zahlbar.
ARTIKEL 4. PREIS UND ZAHLUNG
- Die Firmenzukaufen.de bestimmt die Höhe der vom Kunden zu zahlenden Entgelte. Die Vertragsparteien treffen dazu weitestgehend konkrete Vereinbarungen im Vertrag.
- Falls Löhne und/oder Preise sich ändern, bevor der Auftrag vollständig ausgeführt wurde, ist die firmenzukaufen.de berechtigt, das vereinbarte Entgelt entsprechend anzupassen. Eine solche Änderung tritt erst drei Wochen, nachdem die firmenzukaufen.de den Kunden schriftlich über die Änderung informiert hat, in Kraft.
- Sämtliche Preise und Tarife verstehen sich exklusive Umsatzsteuer (MwSt.) und anderer Abgaben, die eventuell staatlicherseits erhoben werden.
- Sämtliche Rechnungen sind ohne Abzug, Rabatt oder Schuldenverrechnung laut den auf der Rechnung vermerkten Zahlungskonditionen zu begleichen. Die Rechnungssumme muss innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen ab Rechnungsdatum bei der firmenzukaufen.de eingegangen sein.
- Falls der Kunde die fällige Summe nicht gemäß Artikel 4.4 begleicht, ist er von Rechts wegen im Verzug, ohne dass eine Inverzugsetzung erforderlich ist, und schuldet gesetzliche Verzugszinsen auf die offene Rechnungssumme ab dem Folgetag des Datums, an dem die Rechnungssumme spätestens auf dem Konto der firmenzukaufen.de hätte eingehen müssen. Falls die Zahlung der Rechnung ausbleibt, kann die Forderung Dritten übertragen werden. In diesem Fall hat der Kunde über den fälligen Gesamtbetrag hinaus sämtliche mit der Eintreibung der Forderung oder anderweitigen rechtlichen Schritten verbundenen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten - darin u. a. inbegriffen sämtliche Kosten, die neben den gerichtlich festgesetzten Kosten von externen Sachverständigen in Rechnung gestellt werden - zu tragen, deren Höhe auf mindestens 15% der Gesamtsumme, jedoch mindestens EUR 250 (zweihundertfünfzig Euro), festgesetzt wird.
- Der Kunde kann ausdrücklich keine vertraglichen Rechte einfordern, solange eine fällige Zahlung noch nicht vollständig bei der firmenzukaufen.de eingegangen ist.
- Insofern nicht schriftlich und ausdrücklich anderweitig vereinbart, lauten alle Preisangaben in Euro.
ARTIKEL 5. VERTRAULICHE INFORMATIONEN
- Beide Vertragsparteien verbürgen sich dafür, dass alle von der anderen Vertragspartei erhaltenen Informationen, deren Vertraulichkeit nach billigem Ermessen offenkundig ist oder sein sollte, geheim gehalten werden. Informationen sind in jedem Fall mit Vertraulichkeit zu behandeln, wenn diese von einer der Vertragsparteien als vertraulich gekennzeichnet hat.
ARTIKEL 6. GEISTIGE EIGENTUMSRECHTE
- Sämtliche geistigen Eigentumsrechte an allen laut Vertrag entwickelten oder zur Verfügung gestellten Produkten oder Gütern, darunter Computerprogramme, Systementwürfe, Arbeitsweisen, Beratungen, (Modell-) Verträge, Materialien wie Daten und Datenbankinhalte, Analysen, Entwürfe, Dokumentationen, Berichte, Angebote, Protokolle, Broschüren und Vorbereitungsmaterialien dieser Unterlagen sowie alle weiteren geistigen Produkte der firmenzukaufen.de im weitesten Sinne des Wortes, verbleiben ausschließlich bei der firmenzukaufen.de oder dessen Lizenzgebern.
- Es ist dem Kunden ausdrücklich verboten, die in Artikel 6.1 genannten Produkte bzw. Güter mit oder ohne Hinzuziehung Dritter zu vervielfältigen, zu veröffentlichen oder wirtschaftlich zu nutzen.
- Es ist dem Kunden bekannt, dass die in Artikel 6.1 genannten Produkte bzw. Güter vertrauliche Informationen und Unternehmensgeheimnisse der firmenzukaufen.de oder dessen Zulieferern enthalten (können). Der Kunde verpflichtet sich, unbeschadet der Bestimmungen in Artikel 5, diese Produkte bzw. Güter geheim zu halten und nicht zu anderen Zwecken als den, zu denen ihm diese bereitgestellt wurden, Dritten zu offenbaren oder weiterzugeben. Unter Dritten werden auch alle in der Organisation des Kunden tätigen Personen verstanden, die diese Produkte bzw. Güter nicht notwendigerweise verwenden müssen.
- Der Kunde verpflichtet sich gegenüber der firmenzukaufen.de, in keiner Weise gegen die in diesem Artikel genannten geistigen Eigentumsrechten der firmenzukaufen.de zu verstoßen. Es ist dem Kunden daher nicht gestattet, jeglichen Hinweis auf Urheberrechte, Marken, Handelsnamen oder andere geistige Eigentumsrechte von oder aus den Produkten bzw. Gütern, Daten und Broschüren zu ändern, zu entfernen, zu verbergen oder anderweitig unlesbar zu machen. Dies gilt ebenfalls für Hinweise auf Vertraulichkeit und Geheimhaltung.
- Die firmenzukaufen.de hat das Recht, technische Maßnahmen zum Schutz seiner Eigentumsrechte zu ergreifen. Falls die firmenzukaufen.de technische Schutzmaßnahmen ergriffen hat, ist es dem Kunden nicht gestattet, diese Sicherung zu entfernen oder zu umgehen. Sollte der Kunde infolge dieser Schutzmaßnahmen nicht in der Lage sein, eine Sicherungskopie der Software oder anderer digital gespeicherter Informationen zu erstellen, stellt firmenzukaufen.de dem Kunden auf Anfrage eine Sicherungskopie zur Verfügung.
- Falls die firmenzukaufen.de dem Kunden keine Sicherungskopie zur Verfügung stellt, hat der Kunde das Recht, eine (1) Sicherungskopie zu führen oder anzufertigen. Unter Sicherungskopie wird hierbei verstanden: ein materieller Gegenstand, auf dem die Daten gespeichert sind und der ausschließlich zum Ersatz des Original Exemplar bei dessen Verlust oder Beschädigung dient. Die Sicherungskopie muss mit dem Originalexemplar identisch sein und mit denselben Etiketten und Aufschriften versehen werden.
- Der Kunde ist unter Einhaltung aller sonstigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur für die firmenzukaufen.de sichtbaren - Beseitigung von Fehlern in den ihm zur Verfügung gestellten Daten berechtigt, falls dies für den sich aus der Art der Daten ergebenden Zweck erforderlich ist. Ein Fehler liegt nur dann vor, wenn dieser nachgewiesen werden kann. Der Kunde ist verpflichtet, die firmenzukaufen.de unverzüglich auf etwaige Fehler hinzuweisen.
ARTIKEL 7. HAFTUNG UND FREISTELLUNG
- Die firmenzukaufen.de führt seine Tätigkeiten nach bestem Wissen und Können aus und geht dabei mit der Sorgfalt vor, die von der firmenzukaufen.de erwartet werden kann. Sollte ein Fehler aufgrund falscher oder unvollständiger vom Kunden an die firmenzukaufen.de übermittelter Informationen begangen worden sein, haftet die firmenzukaufen.de nicht für dadurch entstandene Schäden. Falls der Kunde nachweist, dass ihm durch einen von der firmenzukaufen.de begangenen Fehler Schaden entstanden ist, der bei sorgfältigem Handeln zu vermeiden gewesen wäre, beschränkt sich die eventuelle Haftung der firmenzukaufen.de auf den ausschließlichen Ersatz direkter Schäden, und zwar bis zu einer dem Vertragswert (exkl. MwSt.) entsprechenden Höchstsumme. Falls der Vertrag eine Laufzeit von mehr als einem Jahr hat, gilt als Vertragssumme der Gesamtbetrag der Entgelte (exkl. MwSt.) für die verstrichenen zwölf Monate. Zu direkten Schäden zählen ausschließlich: a) die Kosten, die dem Kunden nach billigem Ermessen entstehen, um die Dienstleistung der firmenzukaufen.de vertragsgemäß ausführen zu lassen. Diese Schäden werden jedoch nicht ersetzt, wenn der Kunde den Vertrag gekündigt hat; b) nach billigem Ermessen zur Feststellung von Ursache und Umfang des Schadens entstandene Kosten, insofern sich die Feststellung auf direkte Schäden im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezieht; c) nach billigem Ermessen zur Schadensvermeidung oder -begrenzung entstandene Kosten, insofern der Kunde nachweisen kann, dass diese Kosten zur Begrenzung direkter Schäden im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geführt haben.
- Eine Haftung der firmenzukaufen.de für indirekte Schäden, einschließlich Folgeschäden, Gewinneinbußen, entgangener Einsparungen, Schäden durch Betriebsstagnation usw., ist ausdrücklich ausgeschlossen.
- Falls der Kunde seitens der firmenzukaufen.de eine selbstverschuldete mangelhafte Vertragserfüllung vermutet und demzufolge rechtliche Schritte beabsichtigt, ist er vor Ergreifung jeglicher (Rechts-) Maßnahmen verpflichtet, die firmenzukaufen.de mit einer entsprechenden Begründung schriftlich in Verzug zu setzen und der firmenzukaufen.de dabei eine angemessene Frist zur Nachbesserung und nachträglichen Erfüllung der Vertragsverpflichtung einzuräumen. Die Inverzugsetzung muss eine möglichst detaillierte Beschreibung des Mangels enthalten, damit die firmenzukaufen.de in der Lage ist, angemessen zu reagieren.
- Voraussetzung für die Entstehung eines Anspruchs auf Schadenersatz ist in jedem Fall, dass der Kunde den Schaden unverzüglich nach dessen Entstehen schriftlich der firmenzukaufen.de meldet.
- Die firmenzukaufen.de haftet nicht für Schäden, die dem Kunden infolge einer Verwendung der von der firmenzukaufen.de gelieferten oder zur Verfügung gestellten Daten und Unterlagen durch Dritte entstehen. Der Kunde hält firmenzukaufen.de schadlos gegen entsprechende Ansprüche Dritter.
- Alle Forderungsrechte und sonstigen Ansprüche an die firmenzukaufen.de, die aus jeglichem Grund auf von der firmenzukaufen.de ausgeführten Tätigkeiten beruhen, erlöschen in jedem Fall ein Jahr nachdem dem Kunden die ihm zustehenden Rechte und Ansprüche bekannt wurden bzw. nach billigem Ermessen als bekannt vorausgesetzt werden konnten.
- Falls und insofern die firmenzukaufen.de einen Dritten bzw. Dritte zur Ausführung seiner Tätigkeiten hinzuzieht und durch einen Fehler dieses/dieser Dritten Schaden entsteht, haftet die firmenzukaufen.de dafür nur so weit, wie die firmenzukaufen.de laut diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haften würde, wenn die firmenzukaufen.de den Schaden selbst verursacht hätte.
- Falls die firmenzukaufen.de zur Ausführung des Vertrages Dritte hinzuzieht, welche für ihre Arbeiten ebenfalls Allgemeine Geschäftsbedingungen und/oder Haftungsbeschränkungen vorsehen, ist die firmenzukaufen.de dazu berechtigt bzw. bevollmächtigt, diese Geschäftsbedingungen und/oder Haftungsbeschränkungen im Namen des Kunden anzunehmen.
- Der Kunde hält die firmenzukaufen.de schadlos gegen Ansprüche Dritter, darin einbegriffen Mitarbeiter der firmenzukaufen.de, die im Rahmen der Ausführung des Vertrages durch Handlungen bzw. Unterlassungen des Kunden oder durch Gefahrensituationen in dessen Organisation Schäden erleiden.
- Der Kunde gewährleistet, dass durch die Weitergabe von Daten oder Unterlagen an die firmenzukaufen.de, beispielsweise zwecks Verwendung oder Bearbeitung durch die firmenzukaufen.de, keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Kunde hält die firmenzukaufen.de vollständig schadlos gegen jegliche rechtlichen Schritte aufgrund angeblicher Verletzung von Rechten Dritter durch Weitergabe, Verwendung oder Bearbeitung dieser Daten oder Unterlagen.
ARTIKEL 8 HÖHERE GEWALT
- Falls die firmenzukaufen.de einer Verpflichtung gegenüber dem Kunden nicht nachkommt, kann diese Nichteinhaltung des Vertrages nicht der firmenzukaufen.de zugeschrieben werden und die firmenzukaufen.de ist daher nicht in Verzug, insofern die Erfüllung dieser Verpflichtung durch (un-)vorhersehbare Umstände, die außerhalb des Einflusses der firmenzukaufen.de liegen, erschwert oder unmöglich gemacht wird. Dazu zählen ohne Anspruch auf Vollständigkeit u. a. Nichteinhaltung bzw. unvollständige oder nicht rechtzeitige Einhaltung von Verpflichtungen durch hinzugezogene Hilfskräfte, Zulieferer oder andere Dritte gegenüber der firmenzukaufen.de, Arbeitsniederlegungen, Störungen der Internetverbindung, Störungen des Telefonnetzes des Telekommunikationsanbieters, vollständige Belegung der Einwahl knoten der firmenzukaufen.de, Stromausfälle sowie andere Umstände, die sich dem Einfluss der firmenzukaufen.de entziehen und von der firmenzukaufen.de nach billigem Ermessen nicht vorhersehbar sind, wie Naturkatastrophen, Ausstände, Blitzeinschläge, Sabotage usw., sowohl bei der firmenzukaufen.de selbst als auch bei den von der firmenzukaufen.de hinzugezogenen Hilfskräften, Zulieferern oder anderen Dritten.
ARTIKEL 9. SOLIDARHAFTUNG
- Wenn ein Vertrag mit zwei oder mehreren natürlichen und/oder juristischen Personen geschlossen wird, haftet jede dieser Personen solidarisch für die vollständige Einhaltung aller Verpflichtungen, die aus diesem Vertrag erwachsen.
ARTIKEL 10. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
- Auf alle Verträge zwischen dem Kunden und der firmenzukaufen.de, für die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, ist deutsches Recht anwendbar.
- Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aufgrund von Verträgen zwischen der firmenzukaufen.de und dem Kunden, für die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, ist in erster Instanz das zuständige Gericht in Neustadt an der Aisch.
ARTIKEL 11. BESONDERE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR PROFILERSTELLER
- Unter einem Profilersteller wird die natürliche oder juristische Person verstanden, die über ein auf einer Website der firmenzukaufen.de eingestelltes Profil ein Unternehmen zum Kauf anbietet oder Interesse am Kauf eines Unternehmens oder einer Beteiligung eines Unternehmens bekundet.
- Alle von firmenzukaufen.de benötigten Materialien und Daten, die vom Profilersteller für ein auf der Website firmenzukaufen.de einzustellendes Profil zuliefern sind, müssen vom Profilersteller nach den von der firmenzukaufen.de festgelegten Voraussetzungen vorbereitet und bereitgestellt werden.
- Alle von der firmenzukaufen.de genutzten und erstellten Programme, Daten, Broschüren, Fotos und anderen Materialien in geschriebener, gedruckter, digitaler oder anderweitiger Form bleiben bzw. werden Eigentum der firmenzukaufen.de oder gehen in dessen geistige und industrielle Eigentumsrechte über, auch wenn der Profilersteller ein Entgelt für deren Entwicklung, Abfassung oder Anschaffung an die firmenzukaufen.de entrichtet. Die firmenzukaufen.de kann die vom Profilersteller erhaltenen Produkte und Daten sowie die Ergebnisse deren Bearbeitung zurückhalten und die Veröffentlichung des Profils aussetzen, bis der Profilersteller alle an firmenzukaufen.de zu zahlenden Beträge beglichen hat.
- Die firmenzukaufen.de ist nicht verantwortlich für die Kontrolle der Richtigkeit und Vollständigkeit von Materialien und Daten, die der Profilersteller der firmenzukaufen.de zur Verfügung gestellt hat. Die firmenzukaufen.de haftet nicht für eventuelle Fehler in von der firmenzukaufen.de erstellten Protokollen, Broschüren oder Ausarbeitungen. Falls festgestellte Mängel eine direkte Folge von Handlungen sind, für die die firmenzukaufen.de vertragsgemäß ausdrücklich die Verantwortung trägt, verpflichtet sich die firmenzukaufen.de, diese Mängel nach bestem Wissen und Können zu beheben, insofern die dazu erforderlichen Daten verfügbar sind bzw. umgehend vom Profilersteller zur Verfügung gestellt werden.
- Die firmenzukaufen.de hat das Recht, eventuell ohne vorherige Benachrichtigung des Profilerstellers, Änderungen oder Verbesserungen an den angefertigten Ausarbeitungen der vom Kunden bereitgestellten Daten vorzunehmen.
- Die firmenzukaufen.de ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die ihm zur Verfügung gestellten Daten oder Angaben auf Richtigkeit, Vollständigkeit bzw. Stimmigkeit zu überprüfen und die vereinbarte Veröffentlichung bei Feststellung eventueller Mängel auszusetzen, bis der Kunde die betreffenden Mängel behoben hat.
- Für die Einstellung von Profilen gelten die Nutzerbedingungen und die Datenschutzerklärung, die von den Websites der firmenzukaufen.de heruntergeladen und ausgedruckt werden können.
- Die firmenzukaufen.de kann nicht gewährleisten, dass auf der Website verzeichnete Firmen noch zum Verkauf stehen. Die firmenzukaufen.de kann ebenfalls nicht gewährleisten, dass es zwischen Käufern und Verkäufern tatsächlich zur Unterzeichnung einer Geheimhaltungserklärung oder zum Austausch von Informationen kommt.
ARTIKEL 12. BESONDERE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR INSERENTEN
- Unter Anzeigen werden in diesen Geschäftsbedingungen verstanden: Bekanntgaben, Ankündigungen und/oder Werbung (u. a. in Form von Bannern, Buttons, Ton und Bild) jeglicher Art, die auf den Websites der firmenzukaufen.de veröffentlicht und/oder darin bzw. daran ein- oder angefügt werden.
- Unter Inserenten werden natürliche oder juristische Person verstanden, die andere Anzeigen als die in Artikel 11 genannten Profile auf den Websites der firmenzukaufen.de schalten und dazu einen Vertrag mit der firmenzukaufen.de schließen.
- Für die Schaltung von Anzeigen entrichtet der Inserent ein Entgelt! Dies wird auf der Grundlage von Budget, Dauer, Anzahl der Seitenaufrufe und/oder erfasstem Umsatzvolumen des Inserenten zu dem im zwischen Inserent und der firmenzukaufen.de geschlossenen Anzeigenvertrag vereinbarten Tarif berechnet.
- Wenn zwischen den Vertragsparteien nicht anderweitig schriftlich vereinbart, hat der Inserent keinen Anspruch auf Exklusivität. Auf den Websites können daher auch Anzeigen von Wettbewerbern des Inserenten erscheinen.
- Die firmenzukaufen.de übergibt oder übermittelt dem Inserenten den zu veröffentlichenden Text bzw. das zu veröffentlichende Bild- und/oder Tonmaterial (Probedruck) zur Begutachtung. Der Inserent hat der firmenzukaufen.de eventuelle Fehler oder Korrekturen innerhalb von 2 Werktagen oder, falls anderweitig schriftlich vereinbart, innerhalb einer entsprechenden anderen Frist anzuzeigen. Reagiert der Inserent nicht innerhalb dieser Frist auf den Probedruck, gilt der Text als von ihm genehmigt.
- Die firmenzukaufen.de ist jederzeit berechtigt, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen, zu stornieren oder deren Ausführung auszusetzen, ohne dass dies auf irgendeine Weise zur Schadenshaftung der firmenzukaufen.de führt. Diese Befugnis der firmenzukaufen.de gilt ebenfalls für Anzeigenverträge, welche bereits teilweise ausgeführt wurden.
- Wenn Anzeigen den Besuchern der Website die Möglichkeit bieten, auf diese zu reagieren, nimmt firmenzukaufen.de die Weiterleitung der Reaktionen, insofern dies vereinbart wurde, mit der üblichen Sorgfalt vor, die von einem seriösen Websitebetreiber erwartet werden kann, wobei jedoch jegliche Haftung, auch für nicht, nicht rechtzeitig oder nicht sachgerecht erfolgte Annahme und/oder Weiterleitung dieser Reaktionen, ausdrücklich ausgeschlossen ist.
- Der Inserent hat für rechtzeitige Bereitstellung des Anzeigenmaterials gemäß den Anweisungen der firmenzukaufen.de zu sorgen. Sollte das Anzeigenmaterial nach Einschätzung der firmenzukaufen.de nicht rechtzeitig, unbrauchbar, unvollständig und/oder beschädigt bereitgestellt worden sein, erlischt für den Inserenten das Recht auf Veröffentlichung, wobei dessen Pflicht zur Erfüllung seiner gesamten finanziellen Verpflichtungen unberührt bleibt.
- Der Inserent hat bei gänzlich oder teilweise unleserlicher, unrichtiger oder unvollständiger (elektronischer) Veröffentlichung der in Auftrag gegebenen Anzeige lediglich Anspruch auf Minderung des vereinbarten Preises oder auf Neuveröffentlichung, jedoch nur insofern die Anzeige nach Einschätzung der firmenzukaufen.de dahingehend mangelhaft ist, dass sie ihrem Zweck nicht gerecht wird.
- Die firmenzukaufen.de behandelt Dias, Fotos, Dateien, Zeichnungen, Layouts und andere vom Inserenten bereitgestellte Materialien während eines Zeitraums von zwölf Monaten nach deren Bereitstellung mit der üblichen Sorgfalt. firmenzukaufen.de hat das Recht, die genannten Materialien nach Ablauf dieses Zeitraums zu vernichten bzw. dem Inserenten auf dessen Rechnung und Gefahr zurückzusenden.
- Für die Veröffentlichung von Anzeigen gelten die Nutzerbedingungen und die Datenschutzerklärung, die von der Website www.firmenzukaufen.de heruntergeladen und ausgedruckt werden können.
ARTIKEL 13. BESONDERE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE WEITERGABE VON LEADS
- Unter Leads werden durch die Nutzung der Websites der firmenzukaufen.de generierte Informationen über Personen und Unternehmen verstanden, welche von Anbietern von Produkten und/oder Dienstleistungen, die im weitesten Sinne des Wortes mit Firmenübernahmeprozessen in Verbindung stehen, als Direktmarketinginstrument genutzt werden können. Ein Abnehmer Leads ist jene natürliche und/oder juristische Person, die einen Vertrag über die Weitergabe von Leads mit der firmenzukaufen.de schließt.
- Für alle Verträge und/oder Angebote von der firmenzukaufen.de zur Weitergabe von Leads gelten neben den allgemeinen Bestimmungen die hier festgehaltenen Geschäftsbedingungen für die Weitergabe von Leads. Insofern nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, erwirbt der Abnehmer von der Leads kein exklusives Nutzungsrecht an diesen Leads.
- Der Abnehmer von Leads hat darüber zu wachen, dass sich alle von ihm zum Herantreten an die entsprechenden Personen oder Unternehmen hinzugezogenen Dritten an sämtliche geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen halten.
- Der Abnehmer erklärt und erkennt hiermit an, dass die abgenommenen Leads einzigartig sind und in keiner Weise aus öffentlich verfügbaren und/oder zugänglichen Daten zusammengestellt werden können, und dass die Leads exklusives Eigentum der firmenzukaufen.de sind und jederzeit bleiben. Alle Rechte an den Leads liegen ausschließlich bei der firmenzukaufen.de. Der Abnehmer erklärt und anerkennt, dass er keinerlei Rechte, in welcher Form auch immer, an der Nutzung des Namens, der Handelsmarke(n) usw. oder der Produkte und Dienstleistungen der firmenzukaufen.de besitzt.
- Der Abnehmer ist sich der Tatsache bewusst, dass die Leads wertvolle und vertrauliche Informationen enthalten. Die zu den Leads gehörigen Personenangaben dürfen daher vom Abnehmer weder seinen eigenen Karteien oder von ihm verwalteten Karteien Dritter hinzugefügt noch an Dritte weiterveräußert, noch von Dritten oder für Dritte genutzt werden.
- Der Abnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass den Leaddaten bestimmte Kontrolldaten zur Erkennung etwaiger unbefugter und/oder unzulässiger Nutzung hinzugefügt werden.
- Die Daten von Leads, welche positiv auf eine Kontaktaufnahme des Abnehmers reagiert haben, dürfen vom Abnehmer nach eigenem Bedarf und Ermessen genutzt werden, jedoch nur entsprechend dem mit der firmenzukaufen.de vereinbarten Zweck.
- Beschwerden und/oder Anmerkungen eines Leads über die Weitergabe seiner Namens- und Adressangaben durch die firmenzukaufen.de für den vereinbarten Zweck sind vom Abnehmer innerhalb einer Woche unter Angabe des Inhalts der Beschwerden und/oder Anmerkungen schriftlich an die firmenzukaufen.de zu melden.
- Falls der Abnehmer bei einem Lead tatsächliche fehlerhafte Angaben feststellt, hat er diese schnellstmöglich nach Erhalt des Leads schriftlich an die firmenzukaufen.de zu melden.
- Wenn zuvor mit der firmenzukaufen.de nicht anderweitig vereinbart, darf der Lead vom Abnehmer nur einmalig, innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten nach dessen Weitergabe, für den mit firmenzukaufen.de vereinbarten Zweck genutzt werden.
- Der Abnehmer hat alle auf die Nutzung von Personenangaben anwendbaren Gesetze und Vorschriften sowie alle geltenden Verhaltenskodexe sorgfältig einzuhalten.
- Die firmenzukaufen.de hat das Recht, Verträge, die nach vertretbarer Einschätzung von firmenzukaufen.de in Inhalt oder Form gegen die Gesetzgebung verstoßen (können), ohne jegliche Schadenersatzverpflichtung aufzulösen.
- Der Abnehmer darf sich bei seinen Kontakten mit dem Lead in keiner Weise auf die Quelle des Leads beziehen oder dessen Eigentümer identifizieren, es sei denn, der Abnehmer wird nach Nutzung des Leads von einem Lead aufgefordert, die Herkunft des Leads bekannt zu geben. In diesem Fall ist der Abnehmer verpflichtet, dem Lead den Namen der Quelle mitzuteilen.
- Die Firmenzukaufen.de hat das Recht, die Bereitstellung von Leads einzustellen, wenn der Abnehmer den Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder des Vertrages offensichtlich zuwiderhandelt. In diesem Fall ist die firmenzukaufen.de ohne jegliche Schadenersatzverpflichtung berechtigt, dem Abnehmer die entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.
- Der Abnehmer erkennt die Tatsache an, dass die firmenzukaufen.de durch einen Verstoß gegen die für den Vertrag zur Weitergabe von Leads geltenden Bedingungen unumkehrbaren Schaden erleidet, der sich nicht mit Sicherheit abschätzen lässt, und erklärt, firmenzukaufen.de im Falle eines Verstoßes eine Geldbuße in Höhe von fünfundzwanzigtausend Euro ( 25.000 € ) pro Verstoß zu zahlen, unbeschadet des Rechts von firmenzukaufen.de auf Ersatz des Schadens, der diese Summe übersteigt, und unbeschadet aller sonstigen Ansprüche von Firmenzukaufen.de.
- Der Abnehmer hält die firmenzukaufen.de schadlos und schützt und verteidigt die firmenzukaufen.de gegen jegliche Forderungen, Schäden, Geldbußen, Verluste, Kosten u. ä., die eventuell infolge oder im Zuge der Nutzung der Leads durch den Abnehmer entstehen.
- Bei vom Abnehmer durchzuführenden Datenverarbeitungsschritten bleibt die firmenzukaufen.de jederzeit verantwortlich für die Datenverarbeitung. Der Abnehmer hat keine eigenständige Verfügungsgewalt über die Daten, die von der firmenzukaufen.de gemäß dem Vertrag verarbeitet werden.
- Die firmenzukaufen.de informiert den Abnehmer auf erste Aufforderung darüber, ob eine etwaige Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Vertrages bei der Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI Bonn) gemeldet wurde.
- Der Abnehmer hat, ebenso wie die Firmenzukaufen.de, für passende technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten gegen Verlust sowie gegen jede Form unerlaubter Verwendung zu sorgen. Diese Maßnahmen müssen unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Kosten für die Durchführung und der Risiken, die sich aus der Verarbeitung und der Art der zu schützenden Daten ergeben, ein angemessenes Sicherheitsniveau gewährleisten. Der Abnehmer verschafft der firmenzukaufen.de auf erste Aufforderung die Möglichkeit, die getroffenen Vorkehrungen zu inspizieren.
- Falls der Abnehmer die Daten der firmenzukaufen.de in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union verarbeitet oder verarbeiten lässt, hat dies im Einklang mit den Gesetzen und Vorschriften des betreffenden Mitgliedsstaates zu erfolgen. Der Abnehmer darf die Daten der firmenzukaufen.de nur nach vorheriger schriftlicher Einwilligung von Firmenzukaufen.de in einem Land außerhalb der Europäischen Union verarbeiten oder verarbeiten lassen.
- Die Geheimhaltungspflicht des Abnehmers auf der Grundlage von Artikel 12 des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI Bonn) kann nur außer Kraft gesetzt werden, (a.) wenn gesetzliche Vorschriften die Herausgabe der Daten erfordern, (b.) wenn dies im Rahmen der Ausführung des Vertrages vorgesehen ist oder (c.) wenn ein von der firmenzukaufen.de beauftragter Mitarbeiter dem Abnehmer die Notwendigkeit der Herausgabe mitgeteilt hat.