
Die Absichtserklärung (Letter of Intent) im M&A-Prozess: Struktur, Bedeutung und rechtliche Tragweite
Im Rahmen einer Unternehmensübernahme – sei es durch Asset Deal, Share Deal oder durch Erwerb einer Firmenbeteiligung – stellt die Absichtserklärung (Letter of Intent, LOI) einen essenziellen Meilenstein im Transaktionsprozess dar. Sie markiert den Übergang von unverbindlichen Sondierungsgesprächen zu einem strukturierten, oft exklusiven Verhandlungsstadium. Für Käufer, die ein bestehendes Unternehmen kaufen, und Verkäufer, die ihre Firma verkaufen oder in einer Unternehmensbörse entsprechende Angebote für den Verkauf von Firmen platzieren, stellt der LOI die juristisch-strategische Grundlage für die nachfolgende Due-Diligence-Prüfung und die Ausarbeitung des finalen Kauf- und Abtretungsvertrags dar.
Inhalt und Struktur einer Absichtserklärung
Der Letter of Intent konkretisiert die wesentlichen Parameter der Transaktion und beinhaltet typischerweise folgende Regelungsinhalte:
- Transaktionsgegenstand: Definition der zu übertragenden Vermögenswerte oder Geschäftsanteile (z. B. 100 % der GmbH-Anteile oder ausgewählte Assets im Rahmen eines Asset Deals).
- Kaufpreisindikation: Preisrahmen auf Basis einer vorläufigen Unternehmensbewertung, etwa nach dem Ertragswertverfahren oder mittels Multiplikator-Methode.
- Verbindlichkeit: Klare Unterscheidung zwischen rechtlich verbindlichen (z. B. Vertraulichkeit, Exklusivität) und unverbindlichen (z. B. Kaufpreis, Closing Terms) Regelungen.
- Exklusivitätsvereinbarung: No-Shop-Klausel, die dem Käufer ein temporäres exklusives Verhandlungsrecht zusichert.
- Confidentiality Clause: Vertraulichkeitsvereinbarung über vertrauliche Unternehmensinformationen, insbesondere vor Veröffentlichung unter „Firma zu verkaufen“.
- Transaktionsstruktur: Grobkonzept zur Durchführung (Share Deal vs. Asset Deal), Zeitplan (Signing/Closing), sowie etwaige Earn-Out-Regelungen oder Vendor Loan Strukturen.
- Preliminary Covenants: Vorvertragliche Verpflichtungen hinsichtlich der Handhabung laufender Geschäftsaktivitäten („Ordinary Course of Business“-Klausel).
- Closing Conditions: Bedingungen, unter denen ein Abschluss der Transaktion erfolgen kann (aufschiebende Bedingungen gemäß § 158 I BGB).
- Legal Framework: Hinweise auf die Anwendbarkeit nationalen oder internationalen Rechts, einschließlich Gerichtsstand und Schiedsklausel.
- Break-up Fee (optional): Vertragsstrafe bei einseitigem Rücktritt vom LOI unter bestimmten Voraussetzungen.
Funktion und Rechtsnatur des LOI
Trotz seiner oft nicht bindenden Natur (non-binding letter), entfaltet der LOI in der M&A-Praxis eine erhebliche Bindungswirkung de facto. Insbesondere bei Geschäftsübernahme-Angeboten, bei denen ein erheblicher Transaktionsaufwand (z. B. externe Berater, Due Diligence, Unternehmensbewertung) entsteht, können Schadensersatzansprüche auf Grundlage eines vorvertraglichen Schuldverhältnisses (§ 311 II BGB) geltend gemacht werden. Maßgeblich ist hier das Gebot von Treu und Glauben (§ 242 BGB).
Kommt es zu einem unberechtigten Rücktritt, obwohl sich die Verhandlungen in einem fortgeschrittenen Stadium befinden, können Ersatzansprüche für sog. negativen Vertragsschaden entstehen. Dies betrifft insbesondere Transaktionskosten, aber unter Umständen auch entgangene Gewinnchancen bei weiterverkaufsfähigen Angeboten Unternehmensverkäufe.
Relevanz für Käufer und Verkäufer
Für Käufer, die eine Firma kaufen, eine Unternehmensbeteiligung erwerben oder gezielt auf Plattformen wie firmenzukaufen.de nach Angeboten Betrieb verkaufen suchen, stellt der LOI die Eintrittskarte in die kritische Phase der Due Diligence dar. Auch Verkäufer, die eine Nachfolge für ihr Unternehmen suchen oder eine diskrete Firmenveräußerung vorbereiten, sollten die Tragweite dieses Instruments nicht unterschätzen.
Die mit dem LOI einhergehende Verhandlungsstrukturierung bietet beiden Parteien Sicherheit hinsichtlich Zeitplan, Transparenz und Erwartungshaltung. Gleichzeitig werden damit Haftungsrisiken begrenzt, etwa durch frühzeitige Definition von Haftungsausschlüssen, Garantiekatalogen und Wettbewerbsverboten.
Typische juristische Inhalte einer LOI-Vereinbarung im Überblick
- Exklusivität der Verhandlungen (No-Shop, No-Talk)
- Vorläufige Bewertung (z. B. mittels Unternehmensbewertung Ertragswertverfahren)
- Preisparameter und Kaufpreisfindungsmechanismus
- Übertragungszeitpunkt (wirtschaftlich / rechtlich)
- Regelung zur Zahlungsstruktur (z. B. Escrow, Earn-Out, Deferred Payments)
- Garantien (Warranties) und Freistellungen (Indemnities)
- Geheimhaltungsregelungen gemäß NDA (Non-Disclosure Agreement)
- Umgang mit Schlüsselpersonen und Managementbindung
- Abwerbe- und Wettbewerbsverbote
- Absprache zur Kommunikation und Bekanntmachung der Transaktion
Empfehlung: Juristische und strategische Beratung
Die Komplexität und juristische Relevanz eines LOI macht eine frühzeitige Einbindung von Transaktionsanwälten, M&A-Beratern, Steuerexperten und Unternehmensbewertungs-Spezialisten unabdingbar. Dies gilt sowohl für Verkäufer mit dem Ziel Firma verkaufen, als auch für Investoren, die ein bestehendes Unternehmen übernehmen oder Unternehmensnachfolger gesucht-Angebote nutzen möchten.
Bei firmenzukaufen.de stehen Ihnen erfahrene Partner zur Verfügung, die Sie bei allen Fragen rund um Firmenbewertung berechnen, Ermittlung des Unternehmenswerts, Beratung Unternehmensverkauf oder der Vermarktung von Angeboten Unternehmensverkäufe professionell begleiten.
Fazit
Der Letter of Intent bildet das Rückgrat für eine strukturierte, rechtssichere und effiziente M&A-Transaktion. Eine rechtlich und wirtschaftlich fundierte Ausgestaltung sichert nicht nur die Interessen beider Parteien, sondern verhindert auch spätere Konflikte bei der Umsetzung. Wer eine Firma zu verkaufen hat oder ein Unternehmen kaufen möchte, kommt an diesem zentralen Dokument der Unternehmensnachfolge nicht vorbei.