
Juristischer Leitfaden: Wie bereite ich mein Unternehmen rechtssicher auf den Verkauf vor?
Der Verkauf eines Unternehmens – sei es durch Share Deal oder Asset Deal – ist ein komplexer Vorgang, der nicht nur betriebswirtschaftliche, sondern insbesondere auch rechtliche, steuerliche und strategische Weichenstellungen erfordert. Die Herbeiführung der Verkaufsreife bildet dabei das Fundament einer erfolgreichen M&A-Transaktion. Im Folgenden wird der Prozess der juristisch fundierten Vorbereitung in Phasen gegliedert – von der langfristigen Strukturierung bis zur finalen Dokumentation vor dem Signing.
1. Analyse der Marktbedingungen und des rechtlichen Rahmens
Bereits die Wahl des richtigen Verkaufszeitpunkts ist entscheidend. Zwar lässt sich das M&A-Marktumfeld nicht beeinflussen, doch sollten makroökonomische Entwicklungen, Zinsniveaus und Transaktionsvolumina im Branchenvergleich sorgfältig beobachtet werden. In konjunkturell starken Phasen – bei hoher Liquidität und investitionsfreudigen Erwerbern – sind Angebote zum Betrieb verkaufen sowie Angebote Unternehmensverkäufe besonders gefragt.
Zudem sollten bestehende Vertragsklauseln geprüft werden – insbesondere sogenannte Change-of-Control-Klauseln, die bei Firmenübernahmen zur Kündigung durch Vertragspartner berechtigen können.
Phasenmodell zur rechtlichen Vorbereitung eines Unternehmensverkaufs
I. Langfristige Vorbereitungsphase (>12 Monate vor Verkaufsabsicht)
1. Rechtsformoptimierung
Einzelunternehmen und Personengesellschaften (GbR, OHG) bieten aus haftungs- und steuerrechtlicher Sicht oft Nachteile. Im Vorfeld eines Unternehmensverkaufs empfiehlt sich daher die Umwandlung nach dem Umwandlungsgesetz (UmwG) – etwa durch Formwechsel in eine GmbH oder GmbH & Co. KG. Diese Struktur erleichtert einen späteren Share Deal, welcher regelmäßig mit steuerlichen Vorteilen für Verkäufer verbunden ist.
2. Gesellschaftsrechtliche Klärungen
Überprüfen Sie Gesellschaftervereinbarungen auf Vorkaufsrechte, Mitverkaufsrechte (Tag-along) und Mitziehrechte (Drag-along). Diese Regelungen können den Transaktionsverlauf erheblich beeinflussen.
3. Absicherung immaterieller Werte
Rechte an Marken, Domains, Patenten und Lizenzen sollten rechtssicher registriert und auf die Gesellschaft übertragen sein. Dies erhöht den Transaktionswert im Rahmen der Unternehmensbewertung.
II. Mittelfristige Maßnahmen (2–12 Monate vor Verkaufsstart)
1. Risikominimierung und Corporate Governance
Reduzieren Sie Key-Person-Risiken, dokumentieren Sie wesentliche Geschäftsprozesse und etablieren Sie interne Kontrollsysteme. Potenzielle Erwerber – insbesondere Finanzinvestoren – prüfen systematisch die Unabhängigkeit vom Altgesellschafter.
2. Vertragsprüfung
Alle wesentlichen Verträge (Kunden, Lieferanten, Leasing, Miete, Finanzierungen) sind auf Laufzeit, Kündigungsrechte, Übertragbarkeit und stille Vorbehalte zu analysieren. Wo notwendig, sind Zustimmungen Dritter für einen künftigen Kontrollwechsel rechtzeitig einzuholen.
3. Arbeitsrechtliche Strukturierung
Sämtliche Arbeitsverträge sollten schriftlich und rechtssicher vorliegen. Bei einem Asset Deal findet gem. § 613a BGB ein Betriebsübergang statt – die Belegschaft ist ordnungsgemäß zu unterrichten. Nachvertragliche Wettbewerbsverbote, Bonusregelungen oder Beteiligungsmodelle sind kritisch zu überprüfen.
4. Unternehmensbewertung und finanzielle Transparenz
Die Ermittlung des Unternehmenswerts erfolgt häufig auf Basis des Ertragswertverfahrens oder mittels DCF-Analyse (Discounted Cash Flow). Wichtig ist die Verlässlichkeit der zugrundeliegenden Planungen – sie bilden die Basis für Preisverhandlungen und Earn-out-Regelungen.
III. Kurzfristige Vorbereitung (bis zu 2 Monate vor Transaktion)
1. Erstellung der Transaktionsdokumentation
Erforderlich sind u. a.:
- Verkaufsmemorandum (Information Memorandum)
- Pro-forma-GuV (inkl. Normalisierung außergewöhnlicher Effekte)
- Due-Diligence-Unterlagen (Finanzen, Recht, Steuern, Personal)
- Übersicht über anhängige Rechtsstreitigkeiten und behördliche Verfahren
2. Definition der Übernahmestruktur
- Share Deal: Verkauf von Geschäftsanteilen (vorzugsweise bei Kapitalgesellschaften)
- Asset Deal: Einzelrechtsnachfolge durch Übertragung von Wirtschaftsgütern, häufig bei Einzelunternehmen oder bei selektivem Unternehmensverkauf
- Zu klären sind insbesondere: Übergang von Verbindlichkeiten, Haftungsfreistellungen (Indemnities), Gewährleistungen (Warranties)
3. Zahlungsmodalitäten und Finanzierungsstruktur
Es ist zu prüfen, ob ein Teil des Kaufpreises im Wege eines Verkäuferdarlehens gestundet oder durch Earn-out-Klauseln an den künftigen Unternehmenserfolg gekoppelt werden soll. Dies erhöht für viele Käufer die Finanzierbarkeit und ist Ausdruck eines gemeinsamen Risikoverständnisses.
IV. Einbindung von Beratern
Eine rechtssichere Unternehmensübernahme erfordert ein professionelles Team:
- M&A-Berater für Prozesssteuerung und Käufersuche
- Steuerberater für Strukturierung, steuerliche Optimierung und Unternehmensbewertung
- Fachanwälte für Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht und Arbeitsrecht für die Gestaltung und Prüfung aller Verträge
Spätestens in der Signing-Phase – der Unterzeichnung des Unternehmenskaufvertrags – und der Closing-Phase – der tatsächlichen Übergabe – sind juristische Präzision und eine saubere Risikoallokation unerlässlich.
Fazit: Verkaufsreife ist keine Formsache, sondern ein strukturierter Rechtsprozess
Ein erfolgreicher Firmenverkauf beginnt mit der frühzeitigen rechtlichen und organisatorischen Vorbereitung. Wer seine Firma verkaufen oder Unternehmensbeteiligungen kaufen bzw. veräußern möchte, sollte alle Phasen – von der Gesellschaftsstruktur über die Unternehmensbewertung nach dem Ertragswertverfahren bis hin zur Transaktionsdokumentation – professionell begleiten lassen.
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