
Mitarbeiterrekrutierung im Zuge einer Unternehmensübernahme: Rechtliche und strategische Grundlagen
Die Entscheidung, ein bestehendes Unternehmen zu übernehmen, markiert einen bedeutenden Schritt in die unternehmerische Selbstständigkeit. Ob im Rahmen einer Firmenübernahme, einer Nachfolge im Familienbetrieb oder als strategische Expansion: Mit dem Erwerb eines Unternehmens gehen regelmäßig auch arbeitsrechtliche Fragestellungen einher – insbesondere im Hinblick auf die Fortführung bestehender Arbeitsverhältnisse oder die Rekrutierung neuen Personals. Dieser Beitrag beleuchtet die zentralen rechtlichen Rahmenbedingungen und gibt praxisnahe Hinweise zur Personalstrategie nach einer Geschäftsübernahme.
Rechtliche Grundlagen bei der Firmenübernahme
Eine Firmenübernahme kann rechtlich in zwei Hauptformen erfolgen:
1. Asset Deal (Einzelrechtsnachfolge)
Hierbei werden einzelne Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten des Zielunternehmens übernommen. Arbeitsverhältnisse gehen nicht automatisch über (§ 613a BGB greift nur eingeschränkt). Der Käufer muss entscheiden, ob er bestehende Mitarbeitende übernehmen möchte; dies bedarf neuer Arbeitsverträge oder einer Zustimmung zur Vertragsübernahme.
2. Share Deal (Anteilsübertragung)
Beim Erwerb von Gesellschaftsanteilen – etwa bei einer GmbH – bleibt das Unternehmen als Rechtsträger bestehen. Alle bestehenden Arbeitsverhältnisse bleiben unberührt und laufen unverändert fort. Die Belegschaft wird lediglich über den Gesellschafterwechsel informiert (§ 613a Abs. 5 BGB analog), ohne dass ein Zustimmungsrecht besteht.
Im Rahmen einer Unternehmensnachfolge oder bei der Übernahme eines Betriebs durch einen externen Nachfolger ist insbesondere darauf zu achten, ob ein Betriebsübergang im Sinne von § 613a BGB vorliegt – dies hat unmittelbare Auswirkungen auf die arbeitsrechtliche Fortgeltung aller Beschäftigungsverhältnisse.
Arbeitsrechtliche Prüfung im Vorfeld der Übernahme
Vor jeder Firmenübernahme ist eine sorgfältige Due-Diligence-Prüfung unerlässlich. Dabei sollten insbesondere folgende Aspekte im Bereich Personal berücksichtigt werden:
- Bestehende Arbeitsverträge (Befristung, Kündigungsfristen, Sonderzahlungen)
- Kollektivrechtliche Regelungen (Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen)
- Pensionszusagen und betriebliche Altersvorsorge
- anhängige arbeitsrechtliche Streitigkeiten
- bestehende Mitbestimmungsgremien (z. B. Betriebsrat)
Diese arbeitsrechtliche Analyse ist integraler Bestandteil jeder Beratung zum Unternehmensverkauf und sollte idealerweise in Abstimmung mit einem spezialisierten Arbeitsrechtler erfolgen.
Personalstrategie nach der Geschäftsübernahme
Nach der Unternehmensübernahme stellt sich die zentrale Frage, ob das bestehende Team fortgeführt oder teilweise neu aufgebaut werden soll. Beide Optionen sind zulässig, bedürfen jedoch einer klaren Strategie:
Fortführung des bestehenden Personals:
Vorteilhaft bei funktionierenden Strukturen und hoher Kundenbindung. In diesem Fall empfiehlt sich ein kommunikatives Onboarding mit klarer Perspektive unter neuer Führung.
Aufbau eines neuen Teams:
Sinnvoll, wenn ein grundlegender Strategiewechsel oder eine Restrukturierung geplant ist. Zu beachten sind hierbei sozialrechtliche Rahmenbedingungen wie etwa das Kündigungsschutzgesetz (KSchG), das Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) oder bei Massenentlassungen das Konsultationsverfahren mit dem Betriebsrat gemäß § 17 KSchG.
Rekrutierung neuer Mitarbeitender: Rechtssicher und zielgerichtet
Die Suche nach neuen Mitarbeitenden sollte mit einer konkreten Bedarfsanalyse beginnen. Für eine rechtssichere und erfolgreiche Personalbeschaffung empfiehlt sich Folgendes:
- Stellenanzeigen rechtlich korrekt formulieren (AGG beachten: Diskriminierungsverbot)
- Bewerbungsverfahren DSGVO-konform gestalten (z. B. Einwilligung zur Datenverarbeitung einholen)
- Vertragsgestaltung auf aktuelle rechtliche Vorgaben abstimmen (z. B. Arbeitszeitgesetz, Nachweisgesetz)
Moderne Kanäle wie digitale Jobbörsen, Social Media oder spezialisierte Personalvermittler bieten effiziente Möglichkeiten, gezielt qualifizierte Fachkräfte anzusprechen – insbesondere in Verbindung mit regionaler Ansprache. Wer etwa einen Betrieb zu verkaufen übernimmt und in Nordrhein-Westfalen tätig wird, kann Stellenanzeigen sprachlich und inhaltlich regionalisieren, um passende Bewerber besser zu erreichen.
Fazit: Juristisch saubere Planung sichert nachhaltigen Erfolg
Eine Firmenübernahme ist nicht nur eine wirtschaftliche Entscheidung – sie ist auch juristisch anspruchsvoll. Neben der Ermittlung des Unternehmenswerts und der Unternehmensbewertung (z. B. per Ertragswertverfahren) ist die frühzeitige Einbindung arbeitsrechtlicher Expertise entscheidend.
Wer eine Firma kaufen oder bestehendes Unternehmen übernehmen möchte, sollte insbesondere folgende Punkte berücksichtigen:
- Prüfung der arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen
- frühzeitige Personalplanung und Kommunikation mit der Belegschaft
- rechtssichere Gestaltung neuer Arbeitsverhältnisse
- strategische Ansprache neuer Mitarbeitender nach Standort und Branche
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