Was bedeutet ein Wettbewerbsverbot?
Was bedeutet ein Wettbewerbsverbot?
Ein Wettbewerbsverbot ist eine Vereinbarung zwischen dem Käufer und dem Verkäufer. Legen Sie fest, was der Verkäufer tun kann und was nicht.
Was bedeutet ein Wettbewerbsverbot?
Ein Wettbewerbsverbot ist eine Vereinbarung zwischen dem Käufer und dem Verkäufer. Sie legt fest, ob der Verkäufer während eines bestimmten Zeitraums keine konkurrierenden Tätigkeiten ausüben darf. Beispielswerise, die gleichen Produkte oder Dienstleistungen zu verkaufen. Als Käufer möchten Sie natürlich nicht, dass der Verkäufer weiterhin in derselben Branche tätig ist. Und damit das gekaufte Geschäft und den bezahlten Firmenwert schmälern.
Wann liegt ein Wettbewerbsverbot vor?
Wenn ein Unternehmen verkauft wird, erhält der Verkäufer (selbstverständlich) einen Kaufpreis. Dazu gehört oft auch der gute Wille. Denken Sie an ein grosses Netzwerk, einen Kundenstamm und Rentabilität. Als Käufer möchten Sie vermeiden, vom Verkäufer benachteiligt zu werden. Und legen deshalb fest, dass der Verkäufer kein neues Unternehmen der gleichen Branche oder Tätigkeit gründen oder Kunden mitnehmen darf. Deshalb ist es wichtig, ein so genanntes Wettbewerbsverbot unterschreiben zu lassen.
Anforderungen an ein Wettbewerbsverbot
Ein Wettbewerbsverbot muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. So müssen beispielsweise der Geltungsbereich der Klausel, ihre Dauer und die geografischen Grenzen angegeben werden. Nach dem Wettbewerbsgesetz können dann zusätzliche und spezifische Freistellungen gelten.
Umfang: Dies bezieht sich auf die Tätigkeiten, die der Verkäufer während der gesamten Dauer der Klausel nicht ausführen darf. Diese Tätigkeiten dürfen jedoch nicht über die Tätigkeiten des veräußerten Unternehmens zum Zeitpunkt der Veräußerung hinausgehen.
Dauer: Die europäischen Vorschriften erlauben eine maximale Dauer von 2 Jahren, wenn der Geschäftswert Teil der Übertragung ist. Wenn auch Know-how übertragen wird, erlauben die europäischen Vorschriften eine Höchstfrist von 3 Jahren. Die Angabe einer Laufzeit ist also unerlässlich, um zu vermeiden, dass sie für nichtig erklärt wird. Sie darf aber auch keine unverhältnismäßig lange Dauer aufweisen.
Geografisches Gebiet: Nach den Tätigkeiten und der Dauer muss die Klausel auch ein geografisches Gebiet angeben, in dem die Klausel gilt. Das Gebiet sollte also nicht größer sein als das Gebiet, in dem das Unternehmen zum Zeitpunkt der Veräußerung tätig war.
Engpässe eines Wettbewerbsverbots
Damit eine Wettbewerbsverbotsklausel wirksam ist und gut funktioniert, ist es wichtig, dass die Klausel einige Engpässe beachtet. Ein Wettbewerbsverbot ist nur zulässig, wenn der Geschäftswert oder das Wissen Teil der Unternehmensübertragung war. In der Praxis ist dies in der Regel der Fall. Die Dauer eines Wettbewerbsverbots ist häufig auf 2 oder 3 Jahre begrenzt. Und wenn Goodwill und Wissen verkauft werden, kann dies nur das geografische Gebiet betreffen, in dem der Verkäufer auch vor der Übertragung tätig war. Danach kann sich die Klausel auch nur auf die bestehenden Tätigkeiten des Unternehmens beziehen. Und die Klausel kann eine ganze Gruppe oder einen Konzern betreffen, dem der Verkäufer angehört. Dies gilt jedoch nicht für unabhängige Wiederverkäufer.
Wenn der Verkäufer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits Pläne hat, andere Tätigkeiten aufzunehmen oder zu übernehmen, ist es ratsam, dies in den Kaufvertrag aufzunehmen. Der Käufer sollte dann ausdrücklich erklären, dass die künftigen Tätigkeiten des Verkäufers nicht unter das Wettbewerbsverbot fallen. Auf diese Weise vermeiden Sie unnötige Diskussionen und Folgemaßnahmen im Nachhinein.