Wie findet die Unternehmensübertragung statt?
Wie findet die Unternehmensübertragung statt?
Die Übertragung eines Unternehmens markiert den letzten Schritt im Prozess einer Firmenübernahme. Sobald der Kaufvertrag mit allen erforderlichen Anhängen unterzeichnet ist, folgt die tatsächliche Transaktion – sei es durch die Übertragung von Vermögenswerten (Aktiva/Passiva) oder von Geschäftsanteilen. Dabei sind verschiedene Regeln und Formalitäten zu beachten, die eine reibungslose Geschäftsübernahme sicherstellen.
In diesem Beitrag erläutern wir die wichtigsten Aspekte der Unternehmensübertragung und zeigen Ihnen, was es dabei zu beachten gilt.
Übertragung durch ein Aktiv-Passiv-Geschäft
Eine Unternehmensübertragung im Rahmen eines Aktiv-Passiv-Geschäfts erfolgt durch die Übergabe von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten. Dabei ist nicht in jedem Fall die Einschaltung eines Notars erforderlich. Die folgenden Szenarien sind Beispiele für diese Art der Übertragung:
- Übertragung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten bei einem Einzelunternehmen
- Übertragung im Rahmen einer offenen Handelsgesellschaft
- Verkauf von Vermögenswerten einer GmbH oder Aktiengesellschaft (ohne Übertragung von Anteilen)
In diesen Fällen kann die Übertragung durch die private Unterzeichnung eines Kaufvertrags und die getrennte Übergabe von Vermögenswerten sowie die Übernahme von Verbindlichkeiten erfolgen.
Wichtiger Hinweis:
Die Übernahme von Verbindlichkeiten ist formal nur möglich, wenn die betreffenden Gläubiger ausdrücklich zustimmen. Ebenso erfordert die Übertragung bestehender Verträge die Mitwirkung der jeweiligen Vertragspartner. Um diese Prozesse zu vereinfachen, wird im Kaufvertrag häufig vereinbart, dass der Verkäufer verpflichtet ist, aktiv an der Übertragung mitzuwirken. Dies schafft die notwendige Sicherheit, um Gläubiger und Vertragspartner von der Firmenübernahme zu überzeugen.
Übertragung per Geschäftsanteile
Die Übertragung eines Unternehmens durch den Verkauf von Geschäftsanteilen – beispielsweise bei einer GmbH oder Aktiengesellschaft – muss zwingend über einen Notar abgewickelt werden.
Ablauf der Übertragung:
- Die Anteile werden vom Verkäufer an den Käufer übertragen.
- Die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags, auch bekannt als "passing the deed", ist erforderlich.
- Nach der Unterzeichnung sorgt der Notar für die Eintragung der Änderungen im Handelsregister.
- Der Kaufpreis wird durch den Notar verwaltet und am darauffolgenden Werktag an den Verkäufer ausgezahlt.
Diese Vorgehensweise bietet beiden Parteien rechtliche Sicherheit und gewährleistet einen ordnungsgemäßen Ablauf der Transaktion.
Warum ein Akquisitionsspezialist wichtig ist
Auch wenn die Einschaltung eines Notars nicht immer zwingend erforderlich ist, wird die Unterstützung durch einen Akquisitionsspezialisten oder einen Notar dringend empfohlen. Ein solcher Experte hilft dabei, den Kaufvertrag umfassend zu prüfen und potenzielle Risiken zu minimieren.
Zusätzlich übernimmt der Notar die Verwaltung der Geldströme und stellt sicher, dass alle rechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Dies schafft nicht nur Transparenz, sondern auch Vertrauen zwischen Käufer und Verkäufer.