Der Verkauf bei einer Unternehmensnachfolge in zehn Schritten
Jede Unternehmensnachfolge ist anders, doch gibt es beim Verkauf stets eine Reihe von Schritten, die sich bei jedem Nachfolgeprozess ähneln. Der Prozess der Unternehmensnachfolge lässt sich in zehn Schritte unterteilen, die sich wie eine Checkliste abhaken lassen:
- Unterzeichnung der Vertraulichkeitsvereinbarung
- Kennenlernen von Käufer und Verkäufer
- Informationsaustausch
- Bewertung des Unternehmens und Erstellen eines Angebots
- Verhandlung zwischen Käufer und Verkäufer
- Niederschrift und Unterzeichnung der Absichtserklärung
- Finanzierungsvereinbarungen
- Due-Diligence-Prüfung
- Erstellung und Unterzeichnung des Kaufvertrags
- Überweisung
Unterzeichnung der Vertraulichkeitsvereinbarung
Bevor bei einer Unternehmensnachfolge eine Beziehung zwischen Käufer und Verkäufer zustande kommen kann, muss zunächst eine Vertraulichkeitserklärung (auch als Geheimhaltungsvereinbarung oder NDA bekannt) unterzeichnet werden. Das ist auch bei unserer Börse für Unternehmensnachfolge der Fall, da während des Verkaufsprozesses vertrauliche Informationen über das Unternehmen ausgetauscht werden. Die Vertraulichkeitserklärung stellt sicher, dass die erhaltenen Informationen nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen und schützt so den Verkäufer vor dem Missbrauch seiner vertraulichen Unternehmensinformationen. Auch der Kaufinteressent profitiert, da der Verkäufer keine weiteren Verhandlungen führen darf. So dient die NDA für den potenziellen Unternehmensnachfolger als Schutz vor möglichen Preiserhöhungen.
Das Kennenlernen von Käufer und Verkäufer
Nach Unterzeichnung der Vertraulichkeitsvereinbarung geht der Prozess der Unternehmensnachfolge – ob für ein kleines Unternehmen, ein Unternehmen im Mittelstand oder ein Großunternehmen – in das nächste Stadium über: Käufer und Verkäufer führen ein erstes Gespräch zum Kennenlernen. In diesem Erstgespräch stellen beide Seiten fest, ob es eine hinreichende Basis gibt, um den Verkauf gemeinsam weiterzuverfolgen.
Der Austausch von Informationen
Wenn der Entschluss für eine Fortsetzung des gemeinsamen Unternehmensnachfolge-Prozesses getroffen wurde, ist es Zeit für den Informationsaustausch. Dies geschieht in der Regel in Form eines Informationsmemorandums oder eines Verkaufsprospekts. Ein Informationsmemorandum enthält alle für den Interessenten relevanten Zahlen und Fakten über das zum Verkauf stehende Unternehmen. Es ist wichtig, dass der potenzielle Käufer mit diesem Dokument vollständig und korrekt informiert wird. Das Informationsmemorandum ist Teil der Meldepflicht des Verkäufers und der Untersuchungspflicht des Käufers.
Die Bewertung des Unternehmens und das erste Angebot
Anschließend wird der Wert des zu erwerbenden Unternehmens ermittelt. Auf der Grundlage dieser Bewertung und der Informationen aus dem Memorandum wird ein erstes Angebot erstellt. Da der potenzielle Käufer noch nicht über alle relevanten Informationen verfügt und auch die Verhandlungen noch nicht begonnen haben, ist dieses Angebot zunächst unverbindlich.
Die für eine erste Angebotserstellung erforderliche Unternehmensbewertung für die Firmennachfolge kann auf verschiedene Arten erfolgen. Auf unserer Unternehmensnachfolge-Börse bieten wir ein praktisches Tool zur Wertermittlung, mit dem Sie den Wert Ihres Unternehmens kostenlos berechnen können.
Die Verhandlungen bei der Unternehmensnachfolge
Sobald ein Unternehmer ausreichend Übereinstimmungen mit einem potenziellen Käufer identifiziert, beginnt die Phase der Verkaufsverhandlungen. In diesem Prozess stellt das erste, unverbindliche Angebot des Interessenten einen wichtigen Orientierungspunkt dar, von wo aus weitere Gespräche geführt werden. Während der Kaufpreis eine wesentliche Rolle spielt, stehen ebenso der Erhalt des Unternehmens und die Sicherung der Arbeitsplätze der Belegschaft im Fokus der Diskussionen. Es ist entscheidend, den Verhandlungen zur Firmennachfolge genügend Raum zu geben, um eine ausgewogene Entscheidung treffen zu können. Erfahrungsgemäß hat Zeitdruck häufig negative Auswirkungen auf mindestens eine der verhandelnden Parteien. Unternehmer, die den Weg der Nachfolgeregelung beschreiten, ziehen oft die Unterstützung von Beratern hinzu, die sie nicht nur während der Verhandlungen beraten, sondern in einigen Fällen zur Gewährleistung einer optimalen Übergabe auch repräsentieren.
Erstellung und Unterzeichnung der Absichtserklärung
Die von den Verhandlungsparteien getroffenen Vereinbarungen zur Unternehmensnachfolge werden in einer Absichtserklärung festgehalten. Diese Absichtserklärung wird auch als Letter of Intent (LOI) bezeichnet. Nach der Unterzeichnung dieser Absichtserklärung wird es für einen Käufer schwierig, vom Kauf zurückzutreten. Damit sich potenzielle Käufer hier auf der sicheren Seite wägen können, beinhaltet die Vereinbarung so gut wie immer einen Finanzierungsvorbehalt und den Vorbehalt einer zufriedenstellenden Due-Diligence-Prüfung. Auch ein Zeitplan für den Folgeprozess ist in der Regel Teil der Absichtserklärung.
Finanzierungsvereinbarungen bei der Unternehmensnachfolge
Der Käufer kann nun die Finanzierung beantragen. Als Unternehmensnachfolge-Börse wissen wir, dass sich hier häufig Stolpersteine ergeben, da Käufer oft nicht über das erforderliche Eigenkapital verfügen, um eine Finanzierung zu erhalten. Neben Eigenleistungen, Bankkrediten und externen Investoren kann auch der Verkäufer eine Rolle bei der Finanzierung spielen. Beispielsweise kann eine Earn-Out-Vereinbarung getroffen werden, bei der im Gegenzug für einen Prozentsatz des zukünftigen Einkommens ein niedrigerer Kaufpreis vereinbart wird. Auch ein Nachrangdarlehen ist eine Möglichkeit für den Verkäufer, die Finanzierung zu sichern, indem er einen Teil der Verkaufssumme als Darlehen im Unternehmen hinterlässt.
Due-Diligence-Prüfung
Eine Due-Diligence-Prüfung ist ein bei einer Unternehmensnachfolge unverzichtbarer Vorgang, bei dem der Käufer die Angaben des Verkäufers auf Richtigkeit überprüft, um sicherzugehen, dass sich keine sprichwörtlichen „Leichen im Schrank“ finden. Die Ergebnisse der Untersuchung können für den Käufer ein Grund sein, den vereinbarten Preis anzupassen oder bestimmte Garantiebestimmungen in den Kaufvertrag aufzunehmen. Im schlimmsten Fall kann der Käufer ganz von der Firmennachfolge zurücktreten.
Erstellung und Unterzeichnung des Kaufvertrages
Nach Abschluss der Due-Diligence-Prüfung hat die Unternehmensnachfolge ihren entscheidenden Punkt erreicht. Nun ist es Zeit, den Kaufvertrag aufzusetzen, in dem alle Details des Verkaufs beschrieben werden. Der Vertrag muss eine Reihe wichtiger Komponenten enthalten:
- Beschreibung des Verkaufsgegenstandes
- Transaktionsdatum und Kaufpreis
- Zahlungsart
- Garantien
In vielen Fällen kann die Unterzeichnung des Kaufvertrages privat und ohne die Beurkundung durch einen Notar erfolgen.
Die Überweisung
Wenn die Unterschriften unter den Kaufvertrag geleistet wurden und der Käufer die Finanzierung geregelt hat, erfolgt die tatsächliche Geschäftsübertragung und Zahlung des Kaufpreises. Je nachdem, welche Transaktionsstruktur dem Kaufvertrag zugrunde liegt, muss für die Übertragung des Unternehmens bzw. der Geschäftsanteile ein Notar hinzugezogen werden. Die Übergabe eines Einzelunternehmens kann ohne notariellen Beistand privat vereinbart werden.