
Wettbewerbsverbotsklausel beim Unternehmensverkauf: Schutzmechanismus für Käufer und Verkäufer
Die Wettbewerbsverbotsklausel (Non-Compete Clause) ist ein essenzielles Element in Kaufverträgen im Rahmen von M&A-Transaktionen, insbesondere bei Unternehmensverkäufen im KMU-Segment. Gerade bei kleinen und mittelständischen Unternehmen ist ein erheblicher Teil des Unternehmenswerts in immateriellen Vermögenswerten wie dem Know-how, den Geschäftsbeziehungen und der unternehmerischen Reputation des bisherigen Eigentümers gebunden. Wer ein Unternehmen übernimmt, muss davor geschützt sein, dass der Verkäufer unmittelbar nach Signing und Closing ein Konkurrenzunternehmen gründet oder sich einem Mitbewerber anschließt.
In diesem Beitrag erläutern wir, welche Funktionen eine Wettbewerbsverbotsklausel erfüllt, wann sie rechtlich zulässig ist und worauf Käufer und Verkäufer im Transaktionsprozess achten sollten – insbesondere im Kontext eines Share Deals, Asset Deals oder einer Mehrheitsbeteiligung.
Funktion und Relevanz der Wettbewerbsverbotsklausel
Im Rahmen einer Firmenübernahme ist die Sicherung des erworbenen Goodwills – also des ideellen Unternehmenswerts – von zentraler Bedeutung. Dazu zählen Kundenbeziehungen, Branchenkenntnis und Marktstellung, die nicht durch das Verhalten des Verkäufers im Nachgang zur Transaktion gefährdet werden dürfen.
Ohne vertraglich vereinbartes Wettbewerbsverbot besteht das Risiko, dass der ehemalige Inhaber sein Wissen nutzt, um unmittelbar oder mittelbar ein Konkurrenzunternehmen zu gründen oder bei einem Wettbewerber einzusteigen. Dies könnte die wirtschaftliche Grundlage des erworbenen Unternehmens erheblich beeinträchtigen.
Was regelt eine Wettbewerbsverbotsklausel konkret?
Die Wettbewerbsverbotsvereinbarung wird im Rahmen des Unternehmenskaufvertrags individuell verhandelt. Typische Regelungsinhalte sind:
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Zeitliche Befristung (z. B. 2 bis 5 Jahre post-closing)
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Räumlicher Geltungsbereich (z. B. regional, national oder EWR-weit)
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Sachlicher Anwendungsbereich (Definition der untersagten Tätigkeiten oder Geschäftszweige)
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Konventionalstrafe bei Verstoß
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Ausnahmeregelungen (z. B. passive Beteiligungen oder andere Branchen)
Beispiel: Wird ein Online-Shop für Gartengeräte veräußert, darf der Verkäufer für einen definierten Zeitraum keinen konkurrierenden Online-Handel für Gartenbedarf eröffnen. Ein Einstieg in den E-Commerce-Bereich für Modeartikel könnte hingegen zulässig sein – abhängig von der konkreten Vertragsgestaltung.
Achtung: Eine übermäßig weit gefasste oder unverhältnismäßige Klausel kann sittenwidrig (§ 138 BGB) und damit nichtig sein. Vertragsfreiheit endet dort, wo unbillige Benachteiligung beginnt.
Anwendungsbereiche und Transaktionskontexte
Ein Wettbewerbsverbot ist insbesondere dann angezeigt, wenn:
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Inhaber- oder Familienunternehmen im Rahmen eines Unternehmenskaufs übertragen werden
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ein Management-Buy-in (MBI) oder Management-Buy-out (MBO) erfolgt
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der Verkäufer nach der Transaktion noch beratend oder operativ tätig bleibt (Earn-out-Struktur)
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das Unternehmen in einer wissensintensiven oder kundenbezogenen Branche tätig ist
Erfahrene M&A-Berater, Transaktionsjuristen und Corporate-Finance-Experten integrieren die Klausel frühzeitig im Rahmen der Due-Diligence-Prüfung sowie der Vertragsverhandlungen.
Rechtlicher Rahmen und Prüfungskriterien
Nach deutschem Zivilrecht gilt: Eine Wettbewerbsverbotsklausel muss der Sicherung berechtigter wirtschaftlicher Interessen des Käufers dienen und verhältnismäßig sein. Die Rechtsprechung (vgl. BGH-Urteile zu § 138 BGB und § 1 GWB) orientiert sich an folgenden Kriterien:
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Legitimes Schutzinteresse des Erwerbers
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Dauer (i. d. R. maximal 2–5 Jahre als zulässig anerkannt)
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Intensität des Eingriffs in die berufliche Handlungsfreiheit des Verkäufers
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Geografische Reichweite des Verbots
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Fehlen milderer Mittel
Ein pauschales Berufsverbot, ein übermäßiger geografischer Radius oder eine Laufzeit von z. B. 20 Jahren würde höchstwahrscheinlich als unverhältnismäßig eingestuft und damit unwirksam sein.
Fazit: Wettbewerbsverbot als integraler Bestandteil professioneller M&A-Verträge
Eine professionell ausgestaltete Wettbewerbsverbotsklausel bietet Rechtssicherheit, schützt den Käufer vor post-closing Risiken und schafft klare Verhältnisse für alle Parteien. Sie ist ein probates Instrument zur Absicherung des Kaufpreises und des nachhaltigen Unternehmenserfolgs nach der Transaktion.
Gleichzeitig bewahrt sie auch den Verkäufer vor späteren rechtlichen Auseinandersetzungen – sofern sie rechtskonform und verhältnismäßig gestaltet ist. Wir empfehlen, diese Klausel stets mit fachlicher Unterstützung durch erfahrene M&A-Berater oder spezialisierte Rechtsanwälte zu verhandeln und zu dokumentieren.
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