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Was passiert mit dem Personal nach einer Unternehmensnachfolge?

Viele Unternehmer, die ihre Firma verkaufen, legen großen Wert auf den Schutz und die Betreuung ihrer Mitarbeiter. Schließlich trägt der Verkäufer eine erhebliche Verantwortung für die Belegschaft, die oft über Jahre hinweg zum Unternehmenserfolg beigetragen hat. Gleichzeitig ist es auch für den Käufer von entscheidender Bedeutung, die Belegschaft nach der Firmenübernahme motiviert und zufrieden zu halten. Beide Parteien haben also ein gemeinsames Interesse daran, dass der Übergang reibungslos verläuft. Doch welche rechtlichen und praktischen Regelungen gibt es im Rahmen einer Unternehmensübernahme? In diesem Beitrag erläutern wir, welche Faktoren zu berücksichtigen sind.

Art der Geschäftsübernahme und ihre Auswirkungen auf das Personal

Die Art der Unternehmensübertragung hat maßgeblichen Einfluss auf den Umgang mit den Arbeitnehmern. In der Praxis unterscheidet man zwischen zwei Veräußerungsformen:

  1. Anteilstransaktion (Share Deal): Der Käufer übernimmt die gesamten Geschäftsanteile der Firma, wodurch sich für die Belegschaft wenig ändert. Sämtliche Arbeitsverträge bleiben bestehen.

  2. Vermögens-/Schuldtransaktion (Asset Deal): Hierbei gehen spezifische Vermögenswerte und Schulden auf den Käufer über. Dies kann dazu führen, dass nur ein Teil der Mitarbeiter übernommen wird, sofern keine kollektivvertraglichen Regelungen oder Betriebsvereinbarungen dagegensprechen.

Rechtliche Rahmenbedingungen laut Bürgerlichem Gesetzbuch

Das deutsche Arbeitsrecht sieht umfassende Schutzmechanismen für Arbeitnehmer im Falle einer Unternehmensnachfolge vor. Die zentrale Regelung hierzu findet sich in § 613a BGB, welche den Betriebsübergang regelt. Diese Vorschrift besagt:

  • Die Arbeitsverhältnisse aller betroffenen Arbeitnehmer gehen automatisch auf den neuen Inhaber über.

  • Der Käufer darf Arbeitsverträge nicht einseitig ändern oder Kündigungen aufgrund der Firmenübernahme aussprechen.

  • Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen bleiben bestehen.

  • Bis zu einem Jahr nach der Übernahme haftet der bisherige Inhaber weiterhin für arbeitsrechtliche Verpflichtungen.

Gibt es Ausnahmen bei der Übernahme von Personal?

Grundsätzlich gilt: Alle Arbeitnehmer müssen übernommen werden, einschließlich erkrankter Mitarbeiter. Dies umfasst auch:

  • Fortzahlung von Gehältern,

  • Reintegrationsmaßnahmen,

  • Betriebliche Altersvorsorge, sofern keine neue Regelung durch den Käufer besteht.

Ausnahmen sind nur möglich, wenn der Erwerber an eine branchenweite Altersversorgung gebunden ist oder wenn kollektivvertragliche Regelungen dies erlauben.

Vorteile einer strukturierten Unternehmensnachfolge

Mitarbeiter sind das wichtigste Kapital eines Unternehmens. Eine gut organisierte Firmenübertragung hat daher Vorteile für alle Beteiligten:

  • Verkäufer profitieren von einer besseren Firmenbewertung, wenn ein eingespieltes Team mit übernommen wird.

  • Käufer können durch stabile Arbeitsbedingungen und eingearbeitetes Personal eine schnellere Wertschöpfung erzielen.

  • Mitarbeiter behalten ihre sozialen Sicherheiten und können sich ohne Unsicherheiten auf die neue Führung einstellen.

Eine sorgfältig geplante Unternehmensübertragung führt daher zu einem höheren Transaktionswert und reduziert die Risiken für den Käufer.

Experten für die Unternehmensnachfolge hinzuziehen

Angesichts der komplexen rechtlichen und wirtschaftlichen Fragestellungen einer Firmenübernahme ist die Beratung durch Spezialisten unerlässlich. Ein erfahrener Berater hilft dabei:

  • Eine fundierte Unternehmensbewertung nach dem Ertragswertverfahren oder anderen Methoden durchzuführen,

  • Die optimale Verkaufsstrategie zu entwickeln,

  • Rechtliche Stolperfallen im Unternehmensverkauf zu vermeiden.

Wenn Sie eine Firma zu verkaufen haben oder eine bestehende Firma kaufen möchten, lohnt sich der Blick auf unsere Unternehmensbörse. Hier finden Sie Angebote Unternehmensverkäufe und erhalten Unterstützung bei der Ermittlung des Unternehmenswerts. Lassen Sie sich professionell beraten, um eine erfolgreiche Nachfolge für Ihr Unternehmen sicherzustellen.